Deine Schnuppertage bei Rosendahl Nextrom

Je nach Alter und Schulstufe kannst du bei uns in Pischelsdorf unterschiedliche Dinge erleben.

Lehrlingsausbildner mit Lehrling an der Arbeitsstation

Werde Lehrling

Berufspraktische Tage bei Rosendahl Nextrom - der passende Einstieg in deine berufliche Zukunft!

Auf dieser Seite erfährst du, welche spannenden Möglichkeiten dir ein Schnupperpraktikum bei Rosendahl Nextrom bieten kann. Als international renommiertes Unternehmen in der Draht-, Kabel- und Batterieindustrie bieten wir hochmoderne Technologien und erstklassige Ausbildungsmöglichkeiten. Wir geben dir nicht nur Einblicke in innovative Technologien, sondern auch die Chance auf eine erfolgreiche Karriere. Lies weiter, um zu erfahren, wie du bei Rosendahl Nextrom deine beruflichen Träume verwirklichen kannst.

Jünger als 15 Jahre

Das ist dein Einstieg in die Lehre bei Rosendahl Nextrom.

15 Jahre und älter

Werde selbst tätig und find raus, was dir Spaß macht.

maßgeschneidert in Europa

Rosendahl Nextrom ist führend bei Produktions­technologien für die weltweite Batterie, Kabel und Glasfaser­industrie.

Schnuppertage für Personen unter 15 Jahre

Unter 15 Jahre? Wir freuen uns, dich kennenzulernen. Damit wir dir innerhalb des rechtlichen Rahmens den besten Eindruck vermitteln können, gibt es unterschiedliche Programme.

Wenn du jünger als 15 Jahre alt bist, entscheidet deine Schulstufe, welche Tätigkeiten du im Rahmen deiner Schnuppertage bei Rosendahl Nextrom ausüben darfst. Unsere Schnupperlehre ist eine großartige Gelegenheit um

  1. Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen,
  2. dir die möglichen Berufsfelder genau anzusehen oder 
  3. bereits erste Erfahrungen in deinem gewählten Berufsfeld zu sammeln.

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber ist es wichtig, bei der Gestaltung des Schnupperprogramms auf die gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Entwicklungsstand unserer jungen Teilnehmer:innen zu achten.

ab der 8. Schulstufe

Schnuppertage sind bei uns ab der 8. Schulstufe möglich.  Suche dir gerne für 1 Tag deinen Wunschbereich aus (in der Produktion zum Beispiel Maschinenbau, Zerspanung, Elektrotechnik) und melde dich bei uns. Je nach freier Kapazität vereinbaren wir gemeinsam mit dir dein individuelles Schnuppern bei Rosendahl Nextrom.

ab der 9. Schulstufe

Du bist noch unter 15 Jahre alt, aber bereits in der 9. Schulstufe? Drei spannende Rosendahl Nextrom Schnuppertage warten auf dich! Nimm gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen dir ein maßgeschneidertes Programm zur Verfügung – je nach freier Kapazität und deinem Interesse.

Unsere Schnupperlehre ist darauf ausgerichtet, jungen Menschen wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt zu bieten und ihre Leidenschaft und Interessen zu fördern. Wenn wir dich überzeugen, freuen wir uns darauf, dich in unserem Team willkommen zu heißen und gemeinsam spannende Erfahrungen zu sammeln.

Steck deine Nase in unseren Betrieb

Wir sorgen dafür, dass deine Schnuppertage bei Rosendahl Nextrom ein besonderes Erlebnis werden.

Schnupperlehre ab 15 Jahre

Du bist 15 Jahre alt oder hast die 9. Schulstufe beendet? Dann stehen dir bei uns alle Türen offen.

Glückwunsch, du hast das Master-Level des Schnupperns erreicht. Du kannst bis zu 5 Schnuppertage in unserem familiengeführten Unternehmen verbringen und unsere unterschiedlichen Lehrstellen umfangreich kennen lernen. So findest du am leichtesten den Bereich, der zu dir passt.

In Abstimmung mit deinen Wünschen und individuellen Bedürfnissen finden wir Zeit, Ort und Tätigkeit.

Rechtliche Vorgaben

Warum bieten wir dir so viele unterschiedliche Möglichkeiten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen machen es nötig, dein Alter und deine jeweilige Schulstufe so genau zu berücksichtigen. „Schuld“ daran sind das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG).

Dort steht festgeschrieben, dass du nicht aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden werden darfst. Das heißt, du darfst nicht an tatsächlichen Aufträgen mitarbeiten (§ 13b Abs. 3 SchUG, § 175 Abs. 5 ASVG). Schüler:innen dürfen nicht als Arbeitskräfte betrachtet werden oder andere Arbeitnehmer:innen ersetzen.

Gesetzliche Regelung zum Alter und zur Schulstufe:

  • Als Kinder im Sinne des § 2 KJBG gelten Personen (Schüler:innen), die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. die Schulpflicht noch nicht beendet haben (vor der 9. Schulstufe). Wir beachten daher das strenge Kinderarbeitsverbot des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes (KJBG). 
  • Handelt es sich bei Schüler:innen um Jugendliche im Sinne des KJBG (also älter als 15 Jahre und ab der 9. Schulstufe), liegt faktisch ein Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis vor. Dann gelten die Bestimmungen des KJBG bzw. die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO). 

Klingt kompliziert, ist es auch. Damit du dir darüber keine Gedanken machen musst, haben wir das schon erledigt. Du kannst uns also beruhigt eine Anfrage senden.

Jetzt wird es ernst!

Vereinbare deine Schnuppertage

Nimm gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns, dich kennen zu lernen. Hier noch einmal unsere Lehrstellen in der Übersicht, falls du  dir die genauen Tätigkeiten und Aufgaben pro Job im Detail anschauen willst.

in der Produktion

Deine direkte Ansprechpartnerin ist Renate Samwald. Schicke ihr eine E-Mail oder rufe sie unter +43 3113 5100-303 an.

im Büro

Du interessierst dich für einen Job einer anderen Abteilung wie z.B. im Einkauf? Bitte kontaktiere das HR-Team per E-Mail oder unter +43 3113 5100-299.

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